Gesetzeskunde: Umgang Heilpraktiker mit ArzneimittelnHeilpraktikerprüfung Lerntipp Oktober 2024

Schaubild zu Regelungen im Arzneimittelgesetz mit Begriffsklärung, Handhabungsformen und erlaubten Verordnungsformen für Heilpraktiker.

In der schriftlichen und in der mündlichen Heilpraktikerprüfung wurden u.a. auch Fragen zur Verschreibung von Arzneimitteln gestellt. Der Stoff des Lerntipps März 2024 wird im Lernmodul 1:  "Beruf Heilpraktiker", im 2. Kapitel im Abschnitt "2.3.2 Rechtliche Kategorien von Arzneimitteln" erklärt. Verschreibungspflichtige Arzneimittel nach §§ 2, 48 AMG – sind für Heilpraktiker tabu! Heilpraktiker dürfen keinerezeptpflichtigen Arzneimittel und insbesondere keine Betäubungsmittel verschreiben.

Mit einem Klick auf das Bild finden Sie eine Übersicht über alle Regelungen für Heilpraktiker im Umgang mit Arzneimitteln (Medikamenten).

Im folgenden Lerntipp wird Ihnen erklärt, welche Verordnungen für Heilpraktiker erlaubt sind. 

Alles Gute für Ihre Heilpraktikerprüfung!

 Wichtiges für die HP-Prüfung: Heilpraktiker: erlaubte Verordnungen von Arzneimitteln

Heilpraktiker dürfen nur folgende Arten von Arzneimitteln verordnen:
verschreibungspflichtige homöopathischeArzneimittel ab einer Endkonzentration von einschließlich D4(§ 6 AMG i. V. m. § 5 AMVV)
apothekenpflichtige Arzneimittel (S. 82), die zwar nur von Apotheken abgegeben werden dürfen (grüne Rezepte (S. 82)), jedoch nicht verschreibungspflichtig nach § 48 AMG sind;
freiverkäufliche Arzneimittel (S. 83), die nicht apothekenpflichtig sind. Es handelt sich um Ausnahmen, die in § 44 AMG (Ausnahme von der Apothekenpflicht) aufgezählt werden.