Wichtiges für die HP-Prüfung: Frakturen
Definition Fraktur:
- Als Fraktur (Knochenbruch) wird eine Kontinuitätsunterbrechung des Knochens bezeichnet. Zwei (oder auch mehrere) Knochenbruchstücke (Fragmente) sind durch einen Bruchspalt (oder mehrere) voneinander getrennt. Ist die Kontinuität nur teilweise unterbrochen, spricht man von einer inkompletten (unvollständigen) Fraktur, z. B. bei einem Riss im Knochen (Fissur) im Rahmen einer Osteoporose oder bei einer Grünholzfraktur im Kindesalter.
Frakturarten:
- Von der traumatischen Fraktur werden die pathologische und die Ermüdungsfraktur unterschieden. Eine Fraktur bei Kleinkindern und Kindern wird als Grünholzfraktur bezeichnet.
Frakturzeichen:
- Sichere Frakturzeichen, die einen Knochenbruch beweisen, sind:
- abnorme Fehlstellung
- abnorme Beweglichkeit
- Knochenreibegeräusch (Krepitation)
- Unsichere Frakturzeichen sind:
- starke Schmerzen
- Schwellung
- Lähmung
Frakturheilungsstörungen:
- Es können einige Komplikationen bei der Knochenheilung auftreten. Die wichtigsten sind:
- Verzögerte Frakturheilung und Pseudoarthrosenbildung (Knochenstücke wachsen nicht zusammen)
- Ostitis und Osteomyelitis (treten bei offenen Frakturen auf)
- Komplexes regionales Schmerzsyndrom (Morbus Sudeck)
- Kompartmentsyndrom (Muskellogensyndrom): Druckanstieg in einer Muskelloge führt zu Durchblutungsstörungen
- Frakturen bei Kindern im Bereich der Epiphysenfugen (Wachstumsfugen) können Wachstumsstörungen verursachen



